23.01.2026
Rat, Ausschüsse und Verwaltung der Stadt Bad Pyrmont
Rathausstraße 1
31812 Bad Pyrmont
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir, dass die zuständige Behörde die
unverzügliche Anordnung zur Durchführung von erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen am Kaiserhof, Kirchstraße/ Hauptallee erlässt. Wir
beantragen, dass dem Eigentümer eine geeignete Frist zur Durchführung gesetzt
wird. Für den Fall, dass der Eigentümer die geforderten Maßnahmen nicht
fristgerecht umsetzt, kann ihm die Ersatzvornahme gem. § 66 Nds. SOG / § 89
NBauO i.V.m. den Vorgaben des NDSchG und BauGB angedroht werden, deren Kosten
der Eigentümer vollumfänglich tragen muss (siehe auch Oberverwaltungsgericht
Niedersachsen Beschl. v. 31.03.2022, Az.: 1 LA 26/21).
Begründung: es besteht unmittelbare Gefahr für Personen
und Kraftwagen auf der Kirchstraße und Passanten auf der Hauptallee, drohende
schwere Beschädigung der Substanz des Denkmals, die bauliche Mängel sind nun z.B.
als abgebrochene Fassaden, abbrechende Balkonteile und abrutschende
Dachbereiche zu sehen. Der Kaiserhof soll so gegen weitere Schäden durch
eindringende Feuchtigkeit sowie mangelnde Sicherheit der Balkone und im Gebäude
geschützt werden.
Der Kaiserhof ist in den 1980ger Jahren noch umfänglich
renoviert und saniert worden. Er wurde in den vergangenen Jahrzehnten massiv
vernachlässigt, ist aber insgesamt immer noch in relativ gutem Zustand und
erhaltenswert. Aber auch ein schlecht erhaltenes oder anderweitig
beeinträchtigtes Denkmal ist schützenswert, solange es nicht unrettbar verloren
ist (Senatsurt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, BRS 88 Nr.
136 = BauR 2021, 72 = juris Rn. 27 m.w.N.).
Der Kaiserhof ist nun weiträumig eingezäunt worden, ohne
dass Bauarbeiten geplant sind. Die Einrüstung ist erforderlich geworden wegen
herabstürzender Teile. Der Eigentümer hat über Jahrzehnte den Bau
vernachlässigt.
Die zuständige Behörde soll eine schriftliche Aufforderung
mit der Nennung der geforderten Sicherheitsmaßnahmen erlassen, also z.B. Sicherung
von losen Bauteilen an der Fassade, Balkon, Geländer, Bergung von losen Teilen,
Dach- oder Dachrandsicherung, Sicherung der Fassade und des Dachs zum Schutz des
Fußweges und der Fahrbahn Kirchstraße und zum Schutz von Passanten im Durchgang
zur Hauptallee und auf der Hauptallee insgesamt. Mit Fristsetzung unter Angabe
eines genauen Datums. Es muss genau dokumentiert werden, wann die Frist gesetzt
wird und wann sie abgelaufen ist. mit der Androhung der Ersatzvornahme nach
Ablauf der Frist.
Der Eigentümer hat die Pflicht zur Erhaltung gem. § 6 NDSchG
„§ 6 Pflicht zur Erhaltung
(1) 1
Kulturdenkmale sind instandzuhalten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen
und, wenn nötig, instandzusetzen. ²Verpflichtet sind der Eigentümer oder
Erbbauberechtigte und der Nießbraucher; neben ihnen ist verpflichtet, wer die
tatsächliche Gewalt über das Kulturdenkmal ausübt. ³Die Verpflichteten oder die
von ihnen Beauftragten haben die erforderlichen Arbeiten fachgerecht
durchzuführen.“
Die Verwaltung solle prüfen, ob die Parkgebühren, die der
Stadt durch die Absperrung entgehen, vom Eigentümer ersetzt werden müssen. Da
er den Verfall des Gebäudes nicht abgewendet hat, ist er für die jetzt
erforderliche Sicherheitseinzäunung vollumfänglich verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Muschter
Zum Kaiserhof:
https://denkmalatlas.niedersachsen.de/viewer/metadata/6651e23a-56c0-4f1c-a050-4927c0940c09/1/-/
Beschreibung im Denkmalatlas Niedersachsen, die Bilder sind
von 2015
„Zweigeschossiger, durch breite, mit geschweiften Giebeln
versehene Risalite gegliederter Putzbau in Kolossalarchitektur unter hohem
Mansarddach mit zweigeschossigem Ausbau. Balkone im ersten Obergeschoß mit
schmiede- und gusseisernen Elementen, Fenster teils mit Glasmalerei, zur
Hauptallee im Erdgeschoss verglaste Veranda über die gesamte Fassadenbreite.
Der große, die Bauzeile an der Hauptallee im Süden abschließende Hotelbau mit
reichen Jugendstil-Dekorationsformen wurde 1910/11 nach Plänen von Heinrich Mogk
erbaut.
Denkmalbegründung
Der Denkmalwert des ehem. Hotels beruht auf der
geschichtlichen Bedeutung und hier im Wesentlichen auf der geschichtlichen
Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes durch bespielhafte Ausprägung
eines Stils und/oder Gebäudetypus. Darüber hinaus dokumentiert das Gebäude auch
die Stadtgeschichte und die Entwicklung des Bäderbetriebes im ausgehenden 19.
bzw. beginnenden 20. Jahrhunderts. Städtebaulich prägt der Bau mit seiner
markanten Giebelfassade als südlicher Abschluss der Hauptallee das Ortsbild. Die
Bedeutung des Hotelbaus auf der Hauptallee wird durch den prominenten Standort
gegenüber dem Theater betont.“